Waschplatz legal errichten

  • Moin Moin,


    bei uns steht wohl demnächst ein Wohnortwechsel an.
    Dann gibt es leider im Umkreis keinen vernünftigen SB Waschplatz mehr.


    Das Grundstück würde jedoch vollkommen ausreichen um einen Waschplatz einzurichten.
    Wie genau kann man dies einrichten dass es auch legal ist und man keinen Ärger bekommt?


    Es gibt ja die Möglichkeit der Wasserschutzmatzen. Von dort könnte man nun das Wasser absaugen.
    Nur muss das Wasser jetzt ja durch Öl-, Benzin usw - Filter geleitet werden.


    Darf dann das Abwasser über den Hausabfluss entsorgt werden? Eine Motorwäsche soll nicht gemacht werden.


    Ansonsten gibt es ja nur die Möglichkeit Fertigbetonteile zu legen mit einer Wasserrinne im Fußboden und von dort geht es durch die Filter.


    Wo kann man sich da am besten korrekte Informationen einholen und welche Hersteller bieten passende Filter an?



    Beste grüße
    Tobias

  • Da musst du dich an das örtliche Amt wenden. Darüber muss geklärt werden, ob ein Wasserschutzgebiet besteht, Grundwasserspiegel, ob im Umkreis welche wohnen die Sickergruben haben etc....!


    Aus dem Stehgreif sage ich einfach: Ölabscheider brauchst du! Über normale Sickergruben wird das eigentlich nix. Die neue Klärgrube meines Bruders ( aktiv ) ist für sowas auch nciht freigegeben da im ganze Ort alle unabhängig sind, also keine Zentralschlüsse vorliegen.

  • Diese Matten (Beispiel) die du ansprichst hatten wir irgendwo im Forum schonmal angesprochen und sind sicherlich nützlich um das Waschwasser aufzufangen, da es nicht einfach im Erdreich versickern darf. Meineserachtens (ohne Gewähr) würde es dann ausreichen das Waschwasser in der Toilette zu entsorgen, da es dort im Anschluss wieder aufbereitet wird. Genauere informationen wird dir aber jedes Ordnungsamt geben können bzw. dir weitere Stellen nennen können, die dir dann weiter helfen können. Höchstwahrscheinlich die günstigste Variante um legal waschen zu dürfen.

  • Das man auf der Straße kein Auto waschen darf stimmt so pauschal nicht. Ich weiß nicht wann das ( Gerücht ) aufkam ? Früher hat ja jeder auf der Straße gewaschen.


    Prinzipiell ist ein normales Autoshampoo nicht schädlicher / giftiger als normales Haarshampoo oder Spüli oder Waschmittel. Die Haushaltsreinigungsmittel gehen wohin ? Ins Abwasser ! Und wo geht das hin ? In den Kanal ... und von da ins Klärwerk. Es ist also immer abhängig was in der Satzung / Verordnung / Abwassersatzung der Kommune steht. Wenn KEINE Abwasserkanalisation vorhanden ist, ist es wohl generell verboten. Genauso wie auf der Wiese oder unbefestigtem Grund. Auf befestigten Straßen mit Gulli / Kanalanschluss sieht es anders aus. Wie es aussieht, steht eben notfalls in entspr. Satzung.


    Dort ist i.d.R. definiert was Abwasser ist, und wie das entsorgt sein muss. Ich habe letztens auch mal nachgeschaut und habe zB das gefunden. Das ist mal exemplarisch aus irgendeiner Satzung. Ich habe es mal als Bild angehängt. Das klingt für mich nicht nach generellem Verbot


    [Blockierte Grafik: http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/abwasserverordn6i7mt9hge2.jpg]



    Ich sehe bei den Dingen die nicht eingeleitet werden dürfen NICHTS was auch nur in die Nähe von Autoshampoo kommen würde. Normaler Regen macht das gleiche wie klarspülen und notfalls muss man sich eben nach einem PH neutralem, biologisch abbaubarem Shampoo umschauen. Und das sollte es ja auch geben, wenn sogar teilweise [lexicon]APC[/lexicon] biologisch abbaubar ist


    Ich würde mir die Satzung deines WOhnortes anschauen, ausdrucken und entsprechende Stellen markieren, falls mal das Ordnungsamt vorbeikommt kannst du es ihnen direkt zeigen.



    Es gibt auch Verordnungen die da eindeutiger sind - auch hier wieder ein Auszug:




    Das Waschen von Autos im ******** Stadtgebiet ist zwar nicht grundsätzlich verboten, aber natürlich nur unter Beachtung der entsprechenden Umweltvorschriften zulässig.


    Autowaschen nur auf befestigten Flächen mit Anschluss an Schmutzwasserkanal!


    Durch die Autowäsche wird das Waschwasser in der Regel verunreinigt und somit zu Abwasser, das entsprechend der Entwässerungssatzung der Stadt ******* der Kanalisation zuzuleiten ist. Nach den wasser- und bodenschutzrechtlichen Regelungen sind jegliche Tätigkeiten und Unterlassungen, die eine Verunreinigung des Bodens, der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers (Versickerung von verunreinigtem Waschwasser) hervorrufen können, untersagt und als Ordnungswidrigkeit eingestuft.


    D.h., dass die Wagenwäsche grundsätzlich nur auf befestigten Flächen, die an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind, erfolgen darf. Der öffentliche Straßenbereich entwässert in der Regel in die Schmutzwasserkanalisation, so dass hier die Wagenwäsche zulässig ist.



    das klingt ja nicht nach generellem Verbot, eher nach Auflagen :)

  • Ich habe mich vor einiger Zeit intensiv mit dem Thema befasst und ewig mit den Behörden telefoniert. Im Grunde kann man die Regelungen so zusammenfassen:


    • Waschwasser versickern lassen ist generell in ganz Deutschland verboten.
    • Waschwasser in den Regenwasserabfluss zu leiten ist generell verboten in Deutschland.
    • Autowaschen auf der Straße ist generell verboten in Deutschland, es sei denn man lässt sich dies als Sondernutzung der Straße genehmigen, wird aber in der Regel nie erteilt.
    • Autowaschen auf dem eigenen Grundstück, so dass das Wasser auf die Straße läuft ist ebenfalls generell verboten.
    • Auf dem eigenen Grundstück zu Waschen und das Waschwasser ins Abwasser (Mischsystem oder Schmutzabwasser) zu entsorgen kann erlaubt sein, das hängt von der Gemeinde ab. Grundlagen ist hierfür die Abwassersatzung. Die wenigsten Abwassersatzungen enthalten eine spezielle Regelung zum Thema Autowäsche. In diesem Fall muss die Satzug von den Behörden ausgelegt werden.


    Das Wasser über einen Schlauch im Haus in der Toilette zu entsorgen macht also nur Sinn, wenn man es im Hof nur über den Ablauf auf die Straße oder das Regenwasser entsorgen könnte und zusätzlich die Entsorgung über das Schmutzabwasser erlaubt wäre. Falls generell die Entsorgung des Waschwassers verboten ist, spielt es keine Rolle ob man das Wasser ins Klo oder den Gulli laufen lässt. Die einzige Möglichkeit wäre in diesem Fall, das Wasser ins Haus in große Tonnen zu pumpen, dort zu lagern und dann von einem Unternehmen abholen lassen. Ob man das Wasser wirklich teuer abholen lassen und ob diese Tonnen überhaupt existieren, kann natürlich niemand nachprüfen.


    Hier mal die Abwassersatzung der Stadt Rastatt:
    Abwassersatzung Rastatt


    Es heißt in $6, (2), 2. "Insbesondere sind ausgeschlossen fett- und ölhaltige Stoffe (z.B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/Wasseremulsionen)"
    Damit ist die Entsorgung von Waschwasser über das Abwasser generell untersagt, da die Behörden nie ganz ausschließen können dass bei der Autowäsche Öle und Fette ins Abwasser gelangen.

  • Danke euch vieren schonmal!


    Ich habe jetzt den zuständigen Ämtern eine Email geschrieben.
    Habe auch zu den entsprechenden Wasserschutzmatten verlinkt und und eben auch Öl-, Benzin usw. Filter verwiesen.


    Bei ein oder zwei Wäschen im Monat wird sicherlich niemals jemand meckern. Mir geht es aber eben darum, wenn man öfters wäscht, dass es vernünftig
    abgesichert ist und sich keiner auf den Schlipss getreten fühlt.


    Zudem hat es dann ja doch auch etwas mit Umweltschutz zu tun. Bremsenreiniger etc. haben sicherlich nichts auf den Pflastersteinen verloren, wo dann doch das Wasser versickern kann...


    Weiterhin ist mir auch gar kein Unternehmen bekannt, was diese belastete Wasser dann abholen würde.


    Beste Grüße
    Tobias

  • Mir wurde mitgeteilt, dass Waschen eine genehmigungspflichtige Sondernutzung der Straße ist, da die Straße nur zum Fahren und Parken vorgesehen ist. Dass das früher jeder gemacht hat, lag wohl am Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter."



    mmmh - das klingt für mich anders, und das stammt aus einem offiziellen PDF der Stadt:



    Das Waschen von Autos im ******** Stadtgebiet ist zwar nicht grundsätzlich verboten, aber natürlich nur unter Beachtung der entsprechenden Umweltvorschriften zulässig.



    Autowaschen nur auf befestigten Flächen mit Anschluss an Schmutzwasserkanal!




    Durch die Autowäsche wird das Waschwasser in der Regel verunreinigt und somit zu Abwasser, das entsprechend der Entwässerungssatzung der Stadt ******* der Kanalisation zuzuleiten ist. Nach den wasser- und bodenschutzrechtlichen Regelungen sind jegliche Tätigkeiten und Unterlassungen, die eine Verunreinigung des Bodens, der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers (Versickerung von verunreinigtem Waschwasser) hervorrufen können, untersagt und als Ordnungswidrigkeit eingestuft.


    D.h., dass die Wagenwäsche grundsätzlich nur auf befestigten Flächen, die an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind, erfolgen darf. Der öffentliche Straßenbereich entwässert in der Regel in die Schmutzwasserkanalisation, so dass hier die Wagenwäsche zulässig ist.

  • Hier mal die Abwassersatzung der Stadt Rastatt:
    Abwassersatzung Rastatt


    Es heißt in $6, (2), 2. "Insbesondere sind ausgeschlossen fett- und ölhaltige Stoffe (z.B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/Wasseremulsionen)"
    Damit ist die Entsorgung von Waschwasser über das Abwasser generell untersagt, da die Behörden nie ganz ausschließen können dass bei der Autowäsche Öle und Fette ins Abwasser gelangen.

    Dann müsste man mal jemand aus der Verwaltung fragen, wo er denn denkt dass diese Stoffe bei der Wäsche herkommen sollen ??? Wenn man jemand bei der Motorwäsche erwischt, oder wenn er Bremsen bzw. Felgenreiniger nutzt ist das was anderes. Aber ansonsten ist ja kein Öl oder Fett im Spiel.






  • Ganz so einfach ist es auch nicht. Früher gab es meistens nur Einkanal Systeme. Alles was da anfällt ist ins Klärwerk gelaufen.
    Heute haben die meisten Städte/Gemeinden zweikanal Systeme. Bedeutet Regenwasser und Abwasser sind getrennt. Das Regenwasser vom Straße, Dächer usw. laufen im Regenwasser Auffangbecken und somit wieder ins Grundwasser bzw. in Flüsse.
    Klar das dort kein Shampoo rein kommen darf.

    "...und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO2 Ausstoß mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH

  • Wenn möglich hinten im Hof, nicht ersichtlich von der Straße waschen und sich fragen was bsw China für die Umwelt tut. Ich würde mich nicht direkt an der Straße stellen und warten bis die Polizei kommt oder ein Nachbar ein Fotoshooting veranstaltet, wenn es aber niemand sehen könnte würde ich mir keine Gedanken drüber machen. Ich weiß das ist nicht pro Öko aber es gibt größere Baustellen im Land. Ich wache nur in der Waschbox da ich kein Grundstück besitze ;(

  • Da Fällt mir eine Anekdode zu ein.


    Ich hatte mich mit einer Älteren Dame Verabredet ihr Kannelrohr samt Sammlerfass auzutauschen.... (eine Nachbarin)....


    Was ich bis dahin nicht ahnen Konnte war,das Diese Besagt Dame 1x im Monat ihren 123er MB von Hand Wäscht.Das Ganze vor Ihrer Doppelgarage auf dem Grundstück.
    Die Dame gerade beim Waschen,hält die Rennleitung und konfrontiert die Frau mit dem Städttischen Grundwasserschutzgesetz usw.


    das was Folgte brachte mich auf der Leiter stehend so laut zum lachen,das Selbst den Beamten einen Roten Kopf bescherte:


    Nach der Belehrung der Beamten antwortete die Dame nur Kess : "Junger Mann, Ich Wasche mein Auto schon länger vor der Tür als sie ihren Dienst verrrichten!"


    Und begab sich zurück an ihr KFZ..... :thumbup:

  • Nach dem Motto früher war alles besser? Ich mach das schon immer so?
    Mag ja sein das es früher so war und der ganze Mist ins Klärwerk gelaufen ist.
    Wenn aber heute jeder sein Auto auf der Straße waschen würde und das alles ins Grundwasser und die Flüsse kommt finde ich das nicht mehr so lustig.



    Zum Thema Waschplatz. Der muss abgedichtet und mit ölabscheider sein. Das Abwasser muss in den Abwasserkanal geleitet werden.

    "...und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO2 Ausstoß mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH

  • Bei mir in der Straße versuchen fast alle Anwohner ihr auto zu waschen, anders kann ich es heute nicht mehr nennen. Bis jetzt hat sich niemand wirklich drum gescherrt. Ich fahre aber trotzdem lieber in die Box, weil mich kacken die garantiert an wenn ich zu Hause waschen würde. Allein das foamen könnte zu Problem führen ^^


    was ich zu Hause mache ist die Kunststoffteile im Motorraum mit [lexicon]APC[/lexicon] abwischen und Hyperdressing drauf geben sowie die ganze andere Pflege, aber dabei geht so gut wie nichts in Grundwasser

  • ja aber nochmal die Frage:


    DAS HIER ( siehe unten ) habe ich direkt aus der Verordnung einer Landeshauptstadt. Und dort steht dass Der öffentliche Straßenbereich entwässert in der Regel in die Schmutzwasserkanalisation, so dass hier die Wagenwäsche zulässig ist. Dann wird sich wohl nicht jedes Kaff eine getrennte Kanalisation mit Schmutz, Ab und Regenwasser leisten , oder ? Im Grunde muss man doch nur herausfinden, wohin ( und wie ) der Kanal am Gulli vor der Haustür führt. Für der ins Klärwerk, kann niemand ernsthafte Einwände haben, WEIL man ja KEINE Umweltgifte entsorgt, sondern weil man 20ml Shampoo ins Klärwerk schickt. Dort wo der gleiche Haushalt am Tag ca. 200-300ml Shampoo, Spülung, Seife, Waschmittel hinfliessen lässt. Wo ist denn da der Unterschied ? WENN der Gulli natürlich ins Grundwasser läuft ... dann hat man schlechte Karten.


    Verordnung Landeshauptstatdt:



    Das Waschen von Autos im ******** Stadtgebiet ist zwar nicht grundsätzlich verboten, aber natürlich nur unter Beachtung der entsprechenden Umweltvorschriften zulässig.


    Autowaschen nur auf befestigten Flächen mit Anschluss an Schmutzwasserkanal!


    Durch die Autowäsche wird das Waschwasser in der Regel verunreinigt und somit zu Abwasser, das entsprechend der Entwässerungssatzung der Stadt ******* der Kanalisation zuzuleiten ist. Nach den wasser- und bodenschutzrechtlichen Regelungen sind jegliche Tätigkeiten und Unterlassungen, die eine Verunreinigung des Bodens, der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers (Versickerung von verunreinigtem Waschwasser) hervorrufen können, untersagt und als Ordnungswidrigkeit eingestuft.


    D.h., dass die Wagenwäsche grundsätzlich nur auf befestigten Flächen, die an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind, erfolgen darf. Der öffentliche Straßenbereich entwässert in der Regel in die Schmutzwasserkanalisation, so dass hier die Wagenwäsche zulässig ist.

  • Deshalb kann man es nie pauschal sagen ob man waschen darf.
    Die meisten Städte stellen auf zweikanalsysteme um.
    Am besten einfach bei der Stadt/Gemeinde nachfragen.

    "...und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO2 Ausstoß mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH

  • Also in meiner Heimatgemeinde weiß ich es zufällig, dass eben nicht alle Gullis an die Kanalisation angeschlossen sind. Vielmehr geht ein Großteil direkt über Bäche in den Fluss. Kommt die Gemeinde auch billiger, da das zu reinigende Wasser für die Kläranlage massiv weniger wird, wenn das Regenwasser schonmal rausfällt. Daher muss man schon bei sich vor Ort schaun.


    Zudem darf, auch wenn das Wasser ans Klärwerk geht, kein Öl reinkommen. Heißt, Motorwäsche und Unterbodenwäsche sind nicht erlaubt - wie übrigens auch an den meisten mir bekannten Waschplätzen.