Ölabscheider für Privatgrundstück

  • Ich wusste nicht genau in welches Unterforum es gehört, hab's einfach mal hier gefragt. Falls es hier nicht hin gehört bitte verschieben.


    Da wir dieses Jahr vor haben unseren Parkplatz vor dem Haus zu asphaltieren oder zu pflastern, wäre die Gelegenheit gut einen Ölabscheider zu installieren.
    Darf ich mit einem Ölabscheider legal auf meinem Grundstück meine Fahrzeuge waschen?


    Hat jemand von euch vielleicht auch einen auf dem eigenen Grundstück und kann mir sagen mit welchen kosten ich rennen kann?
    Denke von der Dimension müsste dieser nicht so groß sein, da ja wenn nur ein Auto gewaschen wird und nicht mehrere gleichzeitig.


    Muss man sonst noch etwas beachten?



    Hb nen Thema über Ölabscheider gefunden, ist das ganze wirklich nur im oberen 4 Stellungen Bereich zu realisieren?

  • Ich denke da kommst du am besten wenn du zu deiner Stadtverwaltung bzw. zu deinem Landratsamt gehst und nach der Abwassersatzung fragst.Bin mir nicht sicher ob du den Leichtflüssigkeitsabscheider/Rohrleitungen nach dem Bau regelmäßig durch einen Fachkundigen prüfen lassen musst.

  • Moin,


    ohne die genaue Regelung deiner Kommune bzw. Gemeinde zu kennen gibt es einige wichtige Punkte die du meiner Meinung nach beachten musst. Der wichtigste Punkt ist, dein Reinigungswasser darf nicht in umliegende Gewässer geleitet werden. Das ist das größte Problem, weshalb man normalerweise nirgendwo mehr auf öffentlichen Grund waschen darf, denn normalerweise haben wir überall ein Zweikanal System. Es werden also Abwässer aus Haushalten anders abgeführt als die Flüssigkeiten aus Silos von der Straße, denn diese führen meistens in einen nahe gelegenen Bach o.ä.. Abwässer vom Haushalt gehen natürlich zu einem nahe gelegenem Klärwerk und werden dort wieder aufbereitet. Hier liegt der Hund begraben, denn normalerweise hast du keine Möglichkeit dein Waschwasser der richtigen Kanalisation zuzuführen.


    Zum Ölabscheider, dieser macht natürlich nur das, also Öl abscheiden und herausnehmen. Deine Waschmittel bleiben aber trotzdem im Wasser und dürfen so nicht der Umwelt zugeführt werden. Was den Kaufpreis betrifft habe ich keine Ahnung, ich habe aber mal "aufgeschnappt", dass ein Ölabscheider gewissen Umweltauflagen unterliegt, welche monatliche sowie halbjährliche Prüf- und Abnahmearbeiten beinhalten. Also kommen da zu den Anschaffungskosten auch regelmäßige Wartungskosten auf dich zu.


    Grüße
    Christian

  • Hm..., so ganz kann ich da nicht zustimmen.


    Es gibt in diesem Fall mehrere fachlich unterschiedlichen Aspekte zu berücksichtigen:


    1.) Baurecht


    Es muss geklärt werden, ob der Bau eines Abscheiders grundsätzlich erlaubt, nur unter auflagen erlaubt oder gar nicht erlaubt ist. Für die meisten innergemeindlichen Gegenden gibt es Bebauungspläne, in denen festgelegt ist, was man wie bauen darf und was nicht.


    Am besten macht man einen Termin beim örtlichen Bauamt oder Stadtplanungsamt aus, und lässt sich die Besonderheiten des gültigen B-Plans erläutern. Der erklärt einem auch, für welche Bauvorhaben man eine Baugenehmigung braucht und für welche nicht.


    In einem sogenannten "Mischgebiet" (MI) sehe ich keine größeren bauplanungsrechtlichen Hürden, in einem "allgemeinen Wohngebiet" (WA) oder "reinen Wohngebiet" (WR) könnte das dagegen problematisch sein.



    2.) Örtliche Entwässerungssatzung


    Für jede Einleitung von Abwasser benötigt man eine Genehmigung. Üblicherweise wird Abwasser auf dem Grundstück gefasst und über eine einzige Leitung (bei Mischsystem) oder über zwei Leitungen (bei Trennsystem) in den öffentlichen Kanal eingeleitet. Bei Trennsystem gibt es üblicherweise zwei Kanäle, einen für "sauberes" Regenwasser, den anderen für Schmutzwasser ("Toilette"). Häufig ist es sogar gefährlicher, Schadstoffe in den Schmutz- oder Mischwasserkanal (der zur Kläranlage führt) einzuleiten, weil bestimmte Schadstoffe (insbesondere) die biologische Abwasserreinigung der Kläranlage schädigen kann. Aber das führt schon alles viel zu weit.


    Bezüglich der Einleitung von Wasser aus einem Abscheider empfehle ich den Gang zum Stadtentwässerungsamt. Die klären einen auf, was man darf und was nicht bzw. was wie beantragt werden muss. ggf. gibt es auch spezielle, örtliche Auflagen zu beachten. Auch das "Abwasserrecht" ist eine "örtliche Angelegenheit", d.h. die Ortssatzungen können auch in Nachbarstädten/-gemeinden höchst unterschiedlich gehalten sein.



    3.) Wasserrecht


    Teilweise liegen komplette Städte und Gemeinden im (erweiterten) Wasserschutzgebiet. Hier gibt es dann auch wieder Auflagen zu beachten, insbesondere werden Ansprüche an die Gestaltung der Oberfläche gestellt. Teilweise gibt es 50 Jahre alte Schutzgebietsverordnungen, die sehr strenge Regelungen enthalten.


    Das weiß normalerweise der örtliche Wasserversorger bzw. die Stadtwerke (häufig zusammengefasst mit der Stadtentwässerungsbehörde). Am besten auch hier einen Termin ausmachen, und das Vorhaben schildern.



    Hast Du diese grundsätzlichen Schritte abgearbeitet und geklärt, weißt Du konkreter, was auf Dich zukommt. Mit diesem Wissen lassen sich dann auch die anderen Fragen, insbesondere nach den Kosten, beantworten. Davor ist alles eher "Kaffesatzleserei".


    Vielleicht gibt es in Deinem Bekanntenkreis einen Architekten oder Bauingenieur, für die ist sowas "Tagesgeschäft", die können vielleicht schon aus ihrer Erfahrung etwas dazu sagen oder Dich bei den Behördengängen begleiten.


    Viel Erfolg!


    Grüße,


    Jörg

  • Moin Jörg,


    du hast da sicherlich die richtigen Buzzwords genannt, ich hatte auch eine eher allgemeine Aussage versucht treffen, mit meinen bescheidenen Wissen welches ich mir durch diverse Recherchen angeeignet habe. Und in vielen Satzungen war es halt immer so, dass das abführen von Reinigungsmitteln unter Strafe stand. Uninteressant ob es sich dabei um pH neutral oder biologisch abbaubare Mittelchen handelt, da wird kein Unterschied gemacht. Wenn es erlaubt war, dann musste das Abwasser in das System eingeführt werden welches auch geklärt wird.


    Aber du hast schon recht, das ganze Thema ist deutlich zu komplex um es wirklich sauber in einem Forum zu klären.


    Grüße
    Christian

  • Moin!


    Solltest Dich hier mal einlesen: KLICK


    Gerade das Thema mit den monatlichen Prüfungen ist nicht ohne. Die Lehrgänge sind nicht günstig und haben je nach Bundesland nur eine begrenzte Gültigkeit. Habe das mal für meinen Arbeitgeber gemacht. Inzwischen waschen wir unsere Baufahrzeuge lieber auf öffentlichen Münz-Waschplätzen.