Auto in der Einfahrt waschen (SH) - wo kann ich lesen, was erlaubt ist?

  • Ich habe einen Ölabscheider im Hof, dieser ist jedoch nicht angemeldet. Gelände ist gepachtet.


    Funktioniert jedoch...


    Wie wäre den da die Lage? Kann man mir als Privatperson zumuten die Kosten für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Anlage übernehmen zu müssen?


    Da gilt es ja laut Wikipedia einiges zu beachten.


    Kontrolleinrichtung - Nicht vorhanden
    Monatliche Kontrolle - Noch nie gemacht
    Halbjährige Wartung - Noch nie gemacht
    Generalinspektion alle 5 Jahre - Zumindest die letzen 15 Jahre nicht gemacht
    Sachkundiger - Nicht vorhanden


    Meinungen ?


    Bis jetzt hatte ich nie Beschwerden, lediglich den Kaminkehrer mal am Hals wegen eines selbstgebauten Ofens :whistling: :whistling: :whistling:

  • ist in dem Fall leider genauso als ob keiner da währe.............
    die funktion interessiert die doch garnicht, nur die Bürokratie muß korrekt sein........

  • Der Gedankenfehler des Mitarbeiters liegt hier:



    Zitat von Zitat:


    Diese Einrichtungen sind auf Privatgrundstücken
    nicht vorhanden, so dass das Schmutzwasser aus der Kfz-Reinigung in der
    Regel über Regenabläufe in die Niederschlagswasserkanalisation und
    anschließend über Regenrückhaltebecken in den Fluss fließt.


    Das Waschwasser wird nicht immer der Regenwasserkanalisation zugeführt, sondern kann auch der Abwasserkanalisation zugeführt werden -> Klo. Damit wäre dann auch die Begründung hinfällig.

  • Richtig.
    Ein Ölabscheider haben ja die wenigstens.
    Man muss dann nur in Erfahrung bringen wohin der eigene Abfluss oder der Gulli an der Straße führt.
    Beides führt bei uns leider zum Regenwasser...
    Aber wie man sehen kann, dieses pauschale "VERBOTEN" ist nicht gegeben.