Hi!
Bin schon länger angemeldet, habe aber bislang nur gelesen... Ich wende mich nun an Euch, weil ich im Netz irgendwie nix finde.
Ich würde unsere Fahrzeuge gerne in der Einfahrt waschen, weiß aber nicht, ob das generell verboten oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist? Ich wohn ine einem Dorf im südlichen SH. In unserer Gemeindeordnung habe ich zu dem Thema absolut gar nichts finden können, wobei das m.W. doch eigentlich Gemeinde-Sache ist?
Finde ich so etwas in übergeordneten Landes- oder Kreisordnungen bzw. -gesetzen?? Ich möchte nicht einfach "draufloswaschen" ohne zu wissen, was ich darf und was nicht - die Strafen sind ja teilweise auch nicht ganz ohne.
Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen! Danke im Voraus!