Tipps zum Arbeitsschutz bei der Aufbereitung

  • Geht um Schutz der Augen, Ohren, Hände/Arme, Sturzgefahr bei der Aufbereitung. Eigentlich nur Tipps für die, die noch nichts haben. Weil Unfallversicherer und Arbeitsmediziner für eine Normung gesorgt haben, ist das alles Massenware und vergleichsweise günstig.

    Gummistiefel: Rutschhemmende Sohlen müssen alle Berufsstiefel und Sicherheitsstiefel haben. Im Unterschied zu Berufsstiefeln haben Sicherheitsstiefel einen Zehen- und Durchtrittsschutz. Die bestmögliche Rutschhemmung bieten SRC-Sohlen. Solche Stiefel findet man unter den Suchbegriffen „Berufsstiefel+O4+SRC“ oder „Sicherheitsstiefel+S5+SRC".

    Schutzbrillen: Im Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 8 („Begrenzung und Überwachung der Exposition“), finden sich die Empfehlungen des Herstellers zum Tragen von Schutzbrillen. Die im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 2 aufgeführten H-Sätze geben Hinweise auf die Art des erforderlichen Augenschutzes. Schutzbrillen sind nach der Norm EN 166 klassifiziert.

    Rahmentyp 2 entspricht in seiner Form meist einer offenen Schutzbrille mit Seitenschutz (ähnlich einer Rennradfahrer-Brille).
    Rahmentyp 3 bezeichnet eine dichtschließende Vollsichtbrille (ähnlich einer Taucherbrille) zum Schutz vor Flüssigkeitsspritzern.

    Schutzhandschuhe: Im Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 8 („Begrenzung und Überwachung der Exposition“), finden sich die Empfehlungen des Herstellers zum Tragen von Schutzhandschuhen. Die im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 2 aufgeführten H-Sätze geben Hinweise auf die Art des erforderlichen Schutzes.

    Schutzhandschuhe sind nach EN 374 zertifiziert und mit dem Erlenmeyerkolben-Symbol gekennzeichnet. Unter dem Erlenmeyerkolben-Symbol befinden sich Kennbuchstaben, die angeben, gegen welche Prüfchemikalien der Handschuh erfolgreich getestet wurde. Diese Prüfchemikalien repräsentieren bestimmte chemische Stoffgruppen (z. B. Säuren, Lösungsmittel, Basen). Details dazu hier.

    Gehörschutz: Der Lärm der Poliermaschine am Ohr wird in der Bedienungsanleitung als LpA angegeben. Die Messunsicherheit K muss addiert werden. Gemessen wurde in einem reflexionsarmen Labor in 1 Meter Entfernung. Die Grafiken zeigen an, wenn die Entfernung zur Maschine bei praxisnahen 0,5 Meter liegt (+6 dB(A)) und Reflexionen einer Doppelgarage (+2 dB(A)) oder Werkstatt (+1dB(A)) hinzu kommen.

    Gehörschutz ist nach EN 352 genormt. Der 3M Optime II ist Vertreter von Schützern nach EN 352-1 (Mickey Mäuse), der 3M UltraFit Vertreter für Mehrfach-Ohrstöpsel nach EN 352-2, der 3M WorkTunes ist Vertreter von Gehörschützern mit integrierten Bluetooth-Lautsprechern nach EN 352-8.

    Berücksichtigt wurde zudem: Bei Gehörschutzstöpseln wie dem 3M UltraFit kann es zu Handhabungsfehlern und einer verringerten Schutzwirkung von -5 dB(A) kommen. Berechnet wurde die Schutzwirkung im sogenannten M-Bereich, wo die Frequenzanteile von Poliermaschinen am stärksten sind. Der SNR- Wert liegt durchschnittlich um 3 bis 4 dB über dem M-Wert.

    Schwellenwerte nach Arbeitsschutzrecht sind:

    Auslösewert 80 dB(A): Wird dieser Wert an einem 8-Stunden-Tag überschritten, müssen Schutzmaßnahmen geprüft oder umgesetzt werden.

    Oberer Auslösewert: 85 dB(A)
    Dieser Wert darf nicht überschritten werden. Liegt die Lautstärke höher, muss die Einsatzzeit verkürzt werden/Gehörschutz ist zwingend erforderlich.

    Anti-Vibrationshandschuhe: Der Vibrationswert der Maschine wird in der Bedienungsanleitung angegeben. Eine Pflicht, die Messunsicherheit K zu addieren, gibt es nicht – viele Fachleute empfehlen es, um konservativ zu beurteilen. Die Grafiken unten berücksichtigen K nicht. K müsste selbst addiert werden.

    Poliermaschinen erzeugen überwiegend Schwingungen im mittleren Frequenzbereich. Für die Schutzwirkung von Anti-Vibrationshandschuhen ist daher der TRM-Wert maßgeblich: Je kleiner der TRM-Wert, desto größer ist die Dämpfung. Hier der Einfluss von Milwaukee Pro Pad und dem Portwest A470.

    Es gelten zwei Schwellenwerte:

    Auslösewert: 2,5 m/s² (A(8))
    Wird dieser Wert an einem 8-Stunden-Tag überschritten, müssen Schutzmaßnahmen geprüft oder umgesetzt werden.

    Oberer Auslösewert: 5,0 m/s² (A(8))
    Dieser Wert darf nicht überschritten werden. Liegt die Maschinenvibration höher, muss die Einsatzzeit verkürzt oder für Vibrationsschutz gesorgt werden.

  • Beitrag von FloraLarson (31. Oktober 2025 um 19:49)

    Dieser Beitrag wurde von Onkel-Tommi gelöscht (6. November 2025 um 07:19).