Hm..., so ganz kann ich da nicht zustimmen.
Es gibt in diesem Fall mehrere fachlich unterschiedlichen Aspekte zu berücksichtigen:
1.) Baurecht
Es muss geklärt werden, ob der Bau eines Abscheiders grundsätzlich erlaubt, nur unter auflagen erlaubt oder gar nicht erlaubt ist. Für die meisten innergemeindlichen Gegenden gibt es Bebauungspläne, in denen festgelegt ist, was man wie bauen darf und was nicht.
Am besten macht man einen Termin beim örtlichen Bauamt oder Stadtplanungsamt aus, und lässt sich die Besonderheiten des gültigen B-Plans erläutern. Der erklärt einem auch, für welche Bauvorhaben man eine Baugenehmigung braucht und für welche nicht.
In einem sogenannten "Mischgebiet" (MI) sehe ich keine größeren bauplanungsrechtlichen Hürden, in einem "allgemeinen Wohngebiet" (WA) oder "reinen Wohngebiet" (WR) könnte das dagegen problematisch sein.
2.) Örtliche Entwässerungssatzung
Für jede Einleitung von Abwasser benötigt man eine Genehmigung. Üblicherweise wird Abwasser auf dem Grundstück gefasst und über eine einzige Leitung (bei Mischsystem) oder über zwei Leitungen (bei Trennsystem) in den öffentlichen Kanal eingeleitet. Bei Trennsystem gibt es üblicherweise zwei Kanäle, einen für "sauberes" Regenwasser, den anderen für Schmutzwasser ("Toilette"). Häufig ist es sogar gefährlicher, Schadstoffe in den Schmutz- oder Mischwasserkanal (der zur Kläranlage führt) einzuleiten, weil bestimmte Schadstoffe (insbesondere) die biologische Abwasserreinigung der Kläranlage schädigen kann. Aber das führt schon alles viel zu weit.
Bezüglich der Einleitung von Wasser aus einem Abscheider empfehle ich den Gang zum Stadtentwässerungsamt. Die klären einen auf, was man darf und was nicht bzw. was wie beantragt werden muss. ggf. gibt es auch spezielle, örtliche Auflagen zu beachten. Auch das "Abwasserrecht" ist eine "örtliche Angelegenheit", d.h. die Ortssatzungen können auch in Nachbarstädten/-gemeinden höchst unterschiedlich gehalten sein.
3.) Wasserrecht
Teilweise liegen komplette Städte und Gemeinden im (erweiterten) Wasserschutzgebiet. Hier gibt es dann auch wieder Auflagen zu beachten, insbesondere werden Ansprüche an die Gestaltung der Oberfläche gestellt. Teilweise gibt es 50 Jahre alte Schutzgebietsverordnungen, die sehr strenge Regelungen enthalten.
Das weiß normalerweise der örtliche Wasserversorger bzw. die Stadtwerke (häufig zusammengefasst mit der Stadtentwässerungsbehörde). Am besten auch hier einen Termin ausmachen, und das Vorhaben schildern.
Hast Du diese grundsätzlichen Schritte abgearbeitet und geklärt, weißt Du konkreter, was auf Dich zukommt. Mit diesem Wissen lassen sich dann auch die anderen Fragen, insbesondere nach den Kosten, beantworten. Davor ist alles eher "Kaffesatzleserei".
Vielleicht gibt es in Deinem Bekanntenkreis einen Architekten oder Bauingenieur, für die ist sowas "Tagesgeschäft", die können vielleicht schon aus ihrer Erfahrung etwas dazu sagen oder Dich bei den Behördengängen begleiten.
Viel Erfolg!
Grüße,
Jörg