Beiträge von Jörg_250SE

    Was passiert denn beim Reklamieren...? Der Händler gibt die Felgen zum Haus-Aufbereiter (der, der für psch. 80...100,- € pro Auto komplett die ganzen Gebrauchtwagen innen und außen "perfekt" aufbereitet). Und der schrubbelt dann mit irgendwas auf den neuen Felgen rum...


    Wahrscheinlich versteht der Verkäufer noch nicht mal das Problem und sagt: "na, Sie sind ja pingelig. Machen Sie mal die Felgen drauf, und nach 'ner Woche haben Sie 3x so viel Kratzer drin wie das da..." (und das meint er auch so)

    Hm..., so ganz kann ich da nicht zustimmen.


    Es gibt in diesem Fall mehrere fachlich unterschiedlichen Aspekte zu berücksichtigen:


    1.) Baurecht


    Es muss geklärt werden, ob der Bau eines Abscheiders grundsätzlich erlaubt, nur unter auflagen erlaubt oder gar nicht erlaubt ist. Für die meisten innergemeindlichen Gegenden gibt es Bebauungspläne, in denen festgelegt ist, was man wie bauen darf und was nicht.


    Am besten macht man einen Termin beim örtlichen Bauamt oder Stadtplanungsamt aus, und lässt sich die Besonderheiten des gültigen B-Plans erläutern. Der erklärt einem auch, für welche Bauvorhaben man eine Baugenehmigung braucht und für welche nicht.


    In einem sogenannten "Mischgebiet" (MI) sehe ich keine größeren bauplanungsrechtlichen Hürden, in einem "allgemeinen Wohngebiet" (WA) oder "reinen Wohngebiet" (WR) könnte das dagegen problematisch sein.



    2.) Örtliche Entwässerungssatzung


    Für jede Einleitung von Abwasser benötigt man eine Genehmigung. Üblicherweise wird Abwasser auf dem Grundstück gefasst und über eine einzige Leitung (bei Mischsystem) oder über zwei Leitungen (bei Trennsystem) in den öffentlichen Kanal eingeleitet. Bei Trennsystem gibt es üblicherweise zwei Kanäle, einen für "sauberes" Regenwasser, den anderen für Schmutzwasser ("Toilette"). Häufig ist es sogar gefährlicher, Schadstoffe in den Schmutz- oder Mischwasserkanal (der zur Kläranlage führt) einzuleiten, weil bestimmte Schadstoffe (insbesondere) die biologische Abwasserreinigung der Kläranlage schädigen kann. Aber das führt schon alles viel zu weit.


    Bezüglich der Einleitung von Wasser aus einem Abscheider empfehle ich den Gang zum Stadtentwässerungsamt. Die klären einen auf, was man darf und was nicht bzw. was wie beantragt werden muss. ggf. gibt es auch spezielle, örtliche Auflagen zu beachten. Auch das "Abwasserrecht" ist eine "örtliche Angelegenheit", d.h. die Ortssatzungen können auch in Nachbarstädten/-gemeinden höchst unterschiedlich gehalten sein.



    3.) Wasserrecht


    Teilweise liegen komplette Städte und Gemeinden im (erweiterten) Wasserschutzgebiet. Hier gibt es dann auch wieder Auflagen zu beachten, insbesondere werden Ansprüche an die Gestaltung der Oberfläche gestellt. Teilweise gibt es 50 Jahre alte Schutzgebietsverordnungen, die sehr strenge Regelungen enthalten.


    Das weiß normalerweise der örtliche Wasserversorger bzw. die Stadtwerke (häufig zusammengefasst mit der Stadtentwässerungsbehörde). Am besten auch hier einen Termin ausmachen, und das Vorhaben schildern.



    Hast Du diese grundsätzlichen Schritte abgearbeitet und geklärt, weißt Du konkreter, was auf Dich zukommt. Mit diesem Wissen lassen sich dann auch die anderen Fragen, insbesondere nach den Kosten, beantworten. Davor ist alles eher "Kaffesatzleserei".


    Vielleicht gibt es in Deinem Bekanntenkreis einen Architekten oder Bauingenieur, für die ist sowas "Tagesgeschäft", die können vielleicht schon aus ihrer Erfahrung etwas dazu sagen oder Dich bei den Behördengängen begleiten.


    Viel Erfolg!


    Grüße,


    Jörg

    Als Autoschrauber lächelt man ja gerne über Öldiskussionen. Das hat meistens Stammtischniveau, ist aber immer wieder lustig. Deshalb auch mein Senf zum Thema:


    Man sollte immer dran denken, dass der Ölmarkt ein Milliardengeschäft für Hersteller und insbesondere für Werkstätten ist. Meines Wissens ist ein 100%-Aufschlag auf den Einkaufspreis keine Seltenheit. Die Industrie gibt viele Werbemillionen aus, die natürlich auch wieder verdient werden müssen. Und nur wenige Experten können tatsächlich anhand von Laborwerten entscheiden, welches Öl "besser" ist und welches nicht. und selbst dann stellt sich die Frage, ob das "bessere" Öl im Motor tatsächlich einen Mehrwert bedeutet.


    Man kann sich ja auch mal die Frage stellen, welches das "bessere" Mineralwasser ist. Das, für welches Michael Schumacher Werbung macht, was entsprechend teuer ist, oder das "ganz billige" aus dem Supermarkt? Werde ich krank von einem, oder bin ich krank und ein bestimmtes Mineralwasser macht mich wieder gesund und das andere nicht...? Letzteres kann wohl keiner beantworten.


    Ich persönlich bin ein Freund von Mr. Wash. Hier bekommt man den Ölwechsel "am Fließband", der Motor ist schön warm, und die Preise sind gut: für die Standard-Viskosität 5W-40 (Ölmarke Shell Helix) bezahlt man 50,- Euro einschließlich Filter und Arbeitszeit, egal wie viel Öl reingeht. Das ist schwer zu toppen. Die haben auch Longlife und Pumpe-Düse-Öle, die sind dann entsprechend teurer. Ob man letztgenannte Spezialöle wirklich "braucht", sei mal dahingestellt.


    Sparfüchse nehmen bei Mr. Wash die Viskosität 10W-40 (Shell Helix) und bezahlen komplett nur 30,- Euro. Dem Motor ist das egal, wenn die Viskosität laut Herstellerfreigabe zugelassen ist. Der geht durchs Öl nicht kaputt.


    Vielleicht noch eine kleine Anekdote am Rande zu Werbung und zum "Ölhersteller" Liqui-Moly, die bei vielen einen sehr guten Ruf haben: Kaum jemand weiß, dass Liqui Moly bis zum Jahr 2006 (!!) überhaupt kein Öl hergestellt (raffiniert) hat (!), sondern sein komplettes Programm vom Mineralölwerk Méguin gekauft hat. Das Meguin-Öl wurde einfach umgelabelt, d.h. platt gesagt wurden einfach Liqui-Moly-Aufkleber auf die Kanister gepappt, ordentlich Werbung gemacht und Liqui-Moly hat "sein" Öl teuer verkauft hat.


    Das hat so gut funkioniert, dass Liqui Moly das Mineralölwerk Méguin im Juni 2006 komplett übernommen ("gekauft") hat. Wer clever war, hatte gleich das viel billigere Originalöl von Meguin gekauft...


    Grüße,


    Jörg

    Danke für die Antworten. Dann würde ich zu Hause nochmals waschen (klares Wasser + Prima Hydro vor dem Trocknen -> das habe ich da) und am Samstag vor Ort entscheide ich mit Thomas' und/oder Tommis Hilfe was evtl. noch zu tun ist.


    Wenn ich das richtig gelesen habe, kann ich Meguiars #34 problemlos als Quick Detailer verwenden (den habe ich nämlich auch da).


    Grüße


    Jörg

    Hallo,


    nachdem dank Thomas' Hilfe der Wagen nun gewaschen, geknetet, poliert und gewachst wurde, steht er nun seit einer Woche im Carport, und am Samstag soll eine Ausfahrt mit Fahrzeugausstellung sein.


    Es hatte zwischnzeitlich stark geregnet, d.h. das Heck hat im Carport einige Wassertropfen abbekommen, und das Auto ist leicht eingestaubt. Das wäre doch jetzt ein klassischer Fall für einen Quick-Detailer, richtig? Am Samstag geht's dann auf ein Autotreffen (9. Internationales Bad Camberger VW-Veterantentreffen), wo aufgrund der Wettervorhersage ein Regenschauer unterwegs wahrscheinlich ist.


    Wie gehe ich jetzt am besten vor?

    • Vor dem Losfahren hier nochmals waschen?
    • Vor dem Losfahren hier einen Quick-Detailer verwenden?
    • Erst auf dem Treffen waschen (das ist das komplizierteste)?
    • Erst auf dem Treffen einen Quick-Detailer verwenden?
    • Oder eine Kombination aus allem...?


    Nach dem Lesen der diversen Quick-Detailer-Beiträge schwirrt mir der Kopf. Empfohlen wird immer wieder der Speed Demon, Slartis Beitrag über den Cairbon CB66 (Cairbon CB66 - DER TEST auf Unischwarz) wirkt recht überzeugend. Und zu Hause habe ich bereits Meguiars #34, der ja wohl auch als Quick Detailer taugt.


    Ist das jetzt reine "Glaubenssache", oder ist der eine wirklich besser (bzw. sinnvoller) als der andere für meine Anwendung?


    Vielen dank für die Hilfe und viele Grüße


    Jörg