Zitat von crackmoe1667Fotograf/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO). Mit bundesweiter geregelter 3-jähriger Ausbildung.
Lackaufbereiter ist kein Ausbildungsberuf.
Das stimmt, du hast Recht. Aber es ist keine geschützte Bezeichnung, es darf sich wirklich jeder Fotograf nennen, auch wenn er keine Berufsausbildung zum Fotografen absolviert hat.
Aber BTT: Die Felgen sind scheinbar wirklich ruiniert, ich glaube auch nicht, das da noch ein perfektes Ergebnis zu realiseren gewesen wäre.