Beiträge von Spacemarine

    Aber eine Politur ist doch eine Schleifpaste, die den Sinn hat die Lackoberfläche abzuschleifen. Nach dem man fertig geschliffen hat, werden die Politurreste doch entfernt, bevor man ein Wachs oder eine Versiegelung aufträgt?

    In der Beschreibung heißt es "Etwaig vorher aufgetragene Polituren o.ä. Pflegeprodukte werden nicht entfernt."


    Was soll das denn heißen? Wozu sollte man einen Detailer auf einer Politur sprühen? Doch eigentlich nur, nachdem man fertig poliert hat? Und dann will man doch, dass der Detailer die letzten Politurreste entfernt?

    IPA darf definitiv keinen Lack etwas ausmachen. Ich reinige auch im Haushalt so ziemlich alles mit IPA und da löst sich nie etwas auf. IPA ist auch keine Verdünnung in dem Sinne, das wird nie zum verdünnen von Farbe verwendet. Probiert doch mal Wasser aus, ob sich der Lack sich damit ablöst. Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk 2

    Es gibt auch Verordnungen die da eindeutiger sind - auch hier wieder ein Auszug:

    [align=left]Das Waschen von Autos im ******** Stadtgebiet ist zwar nicht grundsätzlich verboten, aber natürlich nur unter Beachtung der entsprechenden Umweltvorschriften zulässig.


    Wie ist denn der Link zu der Datei oder der Info? Würde mir gerne mal den Kontext ansehen.

    Das man auf der Straße kein Auto waschen darf stimmt so pauschal nicht.


    Mir wurde mitgeteilt, dass Waschen eine genehmigungspflichtige Sondernutzung der Straße ist, da die Straße nur zum Fahren und Parken vorgesehen ist. Dass das früher jeder gemacht hat, lag wohl am Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter."

    Ich habe mich vor einiger Zeit intensiv mit dem Thema befasst und ewig mit den Behörden telefoniert. Im Grunde kann man die Regelungen so zusammenfassen:


    • Waschwasser versickern lassen ist generell in ganz Deutschland verboten.
    • Waschwasser in den Regenwasserabfluss zu leiten ist generell verboten in Deutschland.
    • Autowaschen auf der Straße ist generell verboten in Deutschland, es sei denn man lässt sich dies als Sondernutzung der Straße genehmigen, wird aber in der Regel nie erteilt.
    • Autowaschen auf dem eigenen Grundstück, so dass das Wasser auf die Straße läuft ist ebenfalls generell verboten.
    • Auf dem eigenen Grundstück zu Waschen und das Waschwasser ins Abwasser (Mischsystem oder Schmutzabwasser) zu entsorgen kann erlaubt sein, das hängt von der Gemeinde ab. Grundlagen ist hierfür die Abwassersatzung. Die wenigsten Abwassersatzungen enthalten eine spezielle Regelung zum Thema Autowäsche. In diesem Fall muss die Satzug von den Behörden ausgelegt werden.


    Das Wasser über einen Schlauch im Haus in der Toilette zu entsorgen macht also nur Sinn, wenn man es im Hof nur über den Ablauf auf die Straße oder das Regenwasser entsorgen könnte und zusätzlich die Entsorgung über das Schmutzabwasser erlaubt wäre. Falls generell die Entsorgung des Waschwassers verboten ist, spielt es keine Rolle ob man das Wasser ins Klo oder den Gulli laufen lässt. Die einzige Möglichkeit wäre in diesem Fall, das Wasser ins Haus in große Tonnen zu pumpen, dort zu lagern und dann von einem Unternehmen abholen lassen. Ob man das Wasser wirklich teuer abholen lassen und ob diese Tonnen überhaupt existieren, kann natürlich niemand nachprüfen.


    Hier mal die Abwassersatzung der Stadt Rastatt:
    Abwassersatzung Rastatt


    Es heißt in $6, (2), 2. "Insbesondere sind ausgeschlossen fett- und ölhaltige Stoffe (z.B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/Wasseremulsionen)"
    Damit ist die Entsorgung von Waschwasser über das Abwasser generell untersagt, da die Behörden nie ganz ausschließen können dass bei der Autowäsche Öle und Fette ins Abwasser gelangen.

    Da die Felgen nicht montiert sind, würde ich mit säurehaltigem Reiniger dran. Vorsichtig natürlich und erst mal an einem kleinem Testspot ausprobieren. Da du dir um Bremssättel und Radmuttern in dem Fall aber keine Gedanken machen musst, kann eigentlich nicht viel passieren.

    Falsch! Eine MEHRWEGflasche gehört IMMER dem Getränkehersteller, du bekommst sie nur geliehen


    Dies gilt jedoch nur für individualisierte und gesondert gekennzeichnete Pfandflaschen.


    Laut deutscher Rechtsprechung geht das Ganze sogar so weit, dass ein Getränkehersteller dich verklagen könnte, wenn er wüsste, dass du seine Flasche länger als nötig bei dir rumstehen lässt.


    Nein, das entsprechende Urteil des BGH auf das du wohl meinst, stammt aus 2007:
    http://www.juraforum.de/recht-…hrwegpfandflaschen-172205
    und hat nichts mit Endkunden zu tun. Als Endkunde kannst du dich so verhalten, als ob dir die Flasche gehört. Schließlich schließt du ja einen Kaufvertrag ab und wirst nirgends darauf hingewiesen, dass du die Flasche gar nicht "kaufst", sondern nur leihst. Etwas anderes ist es beim Händler, dieser akzeptiert i.d.R. spezielle Vertragsbedingungen, wenn er Flaschen bezieht. Siehe dazu auch: http://www.uni-muenster.de/Jur…_an_Pfandflaschen.pdf</a>
    Speziell relevant ist 5. a).


    Es gibt sogar Strafen, wenn Hersteller A die leeren Flaschen von Hersteller B vernichtet, weiter verkauft etc.


    Genau darum ging es ja in dem oben angeführten Urteil. Was verschiedene Hersteller anstellen hat meistens auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen, daraus kann man nicht auf Endkunden schließen.

    Ich verstehe das Problem nicht. Die Flasche gehört demjenigen, der sie gekauft hat. So lange er sie danach nicht zurück gibt, kann er damit machen, was er will. Das schadet niemandem und wenn die Flasche entsprechend gekennzeichnet ist, entsteht auch keine Verwechselungsgefahr. Dass man demjenigen dann auch noch wünscht, dass ihm die Flasche ausläuft, finde ich sehr unsozial.

    Wo hast du eigentlich her, dass ONR etwas auf dem Lack hinterlässt?


    Weil das so in der Produktbeschreibung steht:


    Zitat

    Dieses einzigartige Produkt enthält spezielle Polymere, die sich mit der Lackoberfläche während des Waschvorganges binden. Dadurch wird der Lack wie durch ein Schutzschild geschützt. Optimum No Rinse™ bietet mehr Schutz und Gleitfähigkeit als bei Fahrzeugwäsche mit einem normalen Autoshampoo und hinterlässt dabei ein wunderbares Glanzbild.

    Der Lack wurde (abgesehen von Dach und Kofferraum) mittels Makita 9227CB, Meguiars #9006 Pad und Meguiars #205 kurz aufpoliert. (...)


    Der Lack wurde anschließend auf der OC Seite mit Optimum No Rins gereinigt


    Das heißt also, dass du nach dem Polieren mit ONR gereinigt hast und dann Opti-Coat 2.0 aufgetragen hast? Stehe ich gerade auf dem Schlauch, oder ist das wirklich niemandem hier im Thread aufgefallen? Dadurch kann man doch gar keine gute Opti-Coat Haftung erzielen, wenn der Lack nicht absolut rein ist, schließlich hinterlässt ONR keine "reine" Lack Oberfläche. Nicht umsonst empfiehlt der Hersteller [lexicon]IPA[/lexicon] zur Reinigung vor dem Auftragen.