NXT Tech Wax 2.0 paste


  • Nope, auch wenn einem das Händler gern mal aufschwatzen, so ist der Händler auch zur Erstattung der Rücksendungskosten verpflichtet. ;)


    Dazu gibt es lt. BGB die 40 Euro Wertgrenze, bis zu der Käufer die Rücksendekosten zu tragen hatte (wenn im Vertrag oder AGB so vereinbart).
    Steht in § 357 II BGB.

  • MOD-Edit: Editiert wegen Richtigstellung


    Welcher § war denn das, ich hatte die 45e auch noch im Hinterkopf, hab sie in meinem BGB aber nicht gefunden (vielleicht ist es zu neu oder ich habs schlicht weg übersehen).

  • Wenn ich das jetzt zurück sende dann muss ich ja noch die Versandkosten tragen.

    stimmt, habs grad nachgelesen.
    Ist wirklich schade, das du damit Pech hast.
    Was dir halt noch bleibt, ist deine Meinung im "Kunden - Feedback" zu hinterlassen.

  • Habe nochmals nachgeschaut und richtig gestellt. Rücksendekosten können (wenn im Vertrag so geregelt) auf den Käufer abgewälzt werden. Bei einem Warenwert größer als 40 Euro trägt die zwingend der Verkäufer. In dem früher zitierten verfahren ging es um die Portokosten der ersten Zusendung vom Verkäufer zum Käufer.


  • Danke...mein Prof hatte recht...§ immer bis zu Ende lesen. :D ...es versuchen aber leider dennoch viele auch bei über 40€ die VK abzuwälzen.

  • Hier noch das Az. des Verfahrens vor dem BGH: Az: VIII ZR 268/07 - Beschluss vom 1. Oktober 2008
    Vorlagebeschluss, d.h. der BGH hat das Verfahren an den EuGH abgegeben, um prüfen zu lassen, inwieweit diese Regelung mit der EU-ernabsatzrichtlinie zu vereinbnaren ist. Die Entscheidung des EuGH steht noch aus.

  • Keine Ahnung was ihr hier für Paragraphen wälzt, aber bei meinem letzten Problem mit fehlendem Zubehör gab's keinen Weg die Versandkosten zurückzubekommen. Klar kannst du den Artikel zurückschicken, aber auf den Versandkosten wirst du wohl sitzen bleiben. Im Prinzip wäre der Verkäufer aber verpflichtet dir ein Pad auf seine Kosten zuzuschicken, kannst ja mal probieren, dass juristisch durchzudrücken ;)


    Mit ein bisschen Ruhe und Verstand lassen sich solche Sachen auch regeln. Schreib einfach zurück, dass du entweder ein Ersatzpad benötigst oder zumindest ein Gutschrift in entsprechender Höhe. Wenn nicht haste eben mal 3,50 Euro Lehrgeld bezahlt - kein Grund früher als nötig graue Haare zu bekommen.

    ...und leg mal einen Teppich unters Auto, damit der Marder sich vorher die Pfoten abstreifen kann :)

  • seh ich auch so, natürlich wäre man im Recht aber den ganzen Stress ists es doch nicht wert. Die gelben Meguiars Pads gibts für einen Euro irgendwas, da sind 2 Euro Gutschrift eh gar nicht mal so schlecht. Vielleicht kann man ihn ja noch etwas raufhandeln.

  • Ganz ehrlich. Mach ihm Druck. Kein Händler, hätte wegen den max. 2.20 € Porto rumgemeckert. Er will dich doch als zufriedenen Kunden behalten.


    Die Frage die sich mir stellt, dass Pad ist im NXT unter Folie intergriert. Sprich, Bestandteil des NXT Wachses. So vom Hersteller vorgesehen. Somit hast du eine mangelhafte Sache geliefert bekommen und hast nach 439 I BGB das Wahlrecht. Innerhalb der Nacherfüllung hast nach 439 II BGB der Verkäufer die dazu erforderlichen Transportkosten zu tragen.


    Meine Idee.


    Gruß

  • Wenn ich in den alten Erinnerungen meiner Rechtsvorlesungen krame würde ich das gleiche sagen.
    Das reicht ja wenn das Zubehör defekt oder nicht vorhanden ist.
    Er hat das Recht nachzubessern (2 oder dreimal) aber dazu gehört, dass er nachbessern muss oder eine gleichwertige Sache beschafft oder halt den Kauf rückgängig macht. Da würde ich sehen, dass er in der Pflicht ist, das Zubehör kostenfrei für Dich bereitzustellen, d.h. er trägt die 2,20 Portokosten...

    Willst Du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
    (Abraham Lincoln, 16. US-Präsident)

  • das Zubehör


    Und genau das ist der springende Punkt. Wenn es "nur" ein Zubehör ist, dann scheidet ein Sachmangel m.E aus, da sich die Sache für die vorausgesetzte Verwendung eignet, vgl. § 434 I 2 Nr. 1 BGB. Ist es jedoch als eine Einheit zu sehen, würde für mich nur die Nacherfüllung in Betracht kommen.


    Gruß


    Benny


    PS: Ich merk grade, ist viel zu spät im BGB zu blättern:D

  • Also ganz ehrlich muss ich sagen dass ich bei in dem Shop nicht wieder kaufen würde. Wenn der sich jetzt schon wegen einem Pad was nur ein paar Euros kostet so anstellt möchte ich nicht wissen wie es erst abgeht wenn es um höhere Summen geht.


    Ich hatte vor ein paar Tagen selber ein schönes Beispiel dafür dass es auch anders geht. Hatte mir ein 5er-Pack Cobras (3x Super Plush Gold und 2x New Miracle 2.0) bestellt aber aufgrund eines Fehlers seitens des Verkäufers 5x Super Plush Gold bekommen. Auch wenn ich nicht drauf bestanden hab' und die Sache für mich erledigt war (habe ja 5 Tücher bekommen, ist ja nicht so dass ich für etwas bezahlt habe und nichts dafür bekommen hätte), Fehler passieren halt mal, so habe ich kostenlos die beiden Miracles nachgeliefert bekommen, und die beiden Super Plush konnte ich auch behalten :) .